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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechtliches.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der SOLUTEC Engineering GmbH gegenüber Unternehmen, Gemeinden, Projektentwicklern sowie sonstigen Auftraggebern.

Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen

Die SOLUTEC Engineering GmbH erbringt insbesondere technische Beratungs-, Planungs- und Ingenieurdienstleistungen in den Bereichen:

  • erneuerbare Energietechnologien

  • Photovoltaik

  • Speicherlösungen

  • E-Ladeinfrastruktur

  • Energy-Sharing

  • Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalysen

  • Projektentwicklung

  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung

  • technische Bauaufsicht und Projektbegleitung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

3. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote der SOLUTEC Engineering GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende oder unvollständige Informationen entstehen, können gesondert verrechnet werden.

5. Termine und Fristen

Angegebene Termine und Fristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund behördlicher Verfahren, externer Partner, Netzbetreiber oder höherer Gewalt begründen keine Haftung.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet werden.

7. Haftung

Die SOLUTEC Engineering GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht erreichte wirtschaftliche Erwartungen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Technische und wirtschaftliche Bewertungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen und Rahmenbedingungen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche von der SOLUTEC Engineering GmbH erstellten Unterlagen, Konzepte, Planungen, Berechnungen und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum der SOLUTEC Engineering GmbH.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

9. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutzerklärung der SOLUTEC Engineering GmbH.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt, sofern gesetzlich zulässig.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026

SOLUTEC Engineering GmbH

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